Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der geplanten Nutzungsüberlassung in einem noch für mindestens 36 Monate aktiven Arbeitsverhältnis mit der Universitätsmedizin Mainz beschäftigt sind und deren Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate besteht.