Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweist:
- Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis keine 36 Monate mehr besteht
- Mitarbeitende mit laufender Lohnpfändung
- Mitarbeitende in Altersteilzeit (Arbeits- und Freizeitphase) sowie Mitarbeitende, die einen ATZ Vertrag abgeschlossen haben und der Beginn der Arbeitsphase in weniger als 36 Monaten erfolgt
- Mitarbeitende mit ruhendem Arbeitsvertrag kraft Gesetz (z.B. Elternzeit) oder Vereinbarung,
- Mitarbeitende mit Erwerbminderungsrentenbezug sowie langzeiterkrankte Mitarbeitende ohne Entgeltbezug
- geringfügig Beschäftigte
- Nachwuchszielgruppen (Doktoranden, Diplomanden, Praktikanten, Stipendiaten, Referendare, WerkstudentInnen, TeilnehmerInnen am Dualen Studium, …)
- Auszubildende
- SchülerInnen der Gesundheitsfachberufe sowie Mitarbeitende im Anerkennungspraktikum sowie Mitarbeitende bzw. TeilnehmerInnen einer Einstiegsqualifizierung
- Mitarbeiter die innerhalb zwölf Monaten vor Antragsstellung sechs Wochen am Stück arbeitsunfähig waren.