Wenn bei Dir die Kategorie 5 eintritt, fällst du unter den Ratenschutz, wobei es sich um einen Versicherung handelt, die bei Einhaltung der relevanten Anforderungen, die ausfallenden Raten entsprechend der Versicherungsbedingungen für Deinen Arbeitgeber übernimmt.
Die Kategorie 5 tritt ein, bei
- Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag
- Tod
Bitte entnimm hierzu alle weiteren Infos den JobRad Versicherungsbedingungen bzw. wende Dich bei weiterführenden Fragen an support@jobrad.org.
Bei Eintritt eines Störfalls innerhalb der ersten sechs Monate ist eine Einzelfallbetrachtung durch den Arbeitgeber gemeinsam mit JobRad erforderlich.